A. Psychosomatische Grundversorgung
Berechtigung „Psychosomatische Grundversorgung“ zu erbringen und abzurechnen
180-stündige Weiterbildung für Ärzte, entsprechen den Regelungen der Bundesärztekammer
- 120 Stunden Theorie, die im Basisstudiengang vermittelt wird
- 30 Stunden verbalde Interventionstechnik, die im Methoden-Seminar vermittelt wird.
- 30 Stunden Balint-Gruppe