Die Qualifizierung von Kinder- und Jugendlichen-Therapeuten/innen findet in zwei Phasen statt. Auf ein Studium mit anschließender staatlicher Prüfung und Approbation folgt eine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten/in.
Die Weiterbildung soll die Teilnehmer befähigen, selbständig psychotherapeutische Behandlungen in den psychoanalytisch begründeten Verfahren durchzuführen. Entsprechend den Psychotherapie-Richtlinien vom 11.12.1998 stellen diese Verfahren „Formen einer ätiologisch orientierten Psychotherapie dar, welche die unbewusste Psychodynamik neurotischer Störungen mit psychischer oder somatischer Symptomatik zum Gegenstand der Behandlung machen“ (Faber-Haarstrick, „Kommentar Psychotherapie Richtlinien“). Dazu gehören die „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“, in der „die unbewusste Psychodynamik aktuell wirksamer neurotischer Konflikte“ behandelt wird und die „Analytische Psychotherapie“, in der darüber hinaus auch „die zugrundeliegende neurotische Struktur des Patienten“ behandelt wird. Je nach dem Grad der Störung gilt es, durch entsprechende Beziehungsangebote regressive Prozesse zu fördern, die Ur-Wir-Bildung nachzuholen, bzw. subjektive Wahrnehmungen an der Realität zu korrigieren und Fehlkompensationen abzubauen. Das psychotherapeutische Geschehen kann als existenzieller Ermutigungsprozess verstanden werden. Die sklerotischen Erstarrungen der unbewussten Meinungsbildung sollen gelockert und die verschütteten „Schöpferischen Kräfte“ der Lebensgestaltung wieder frei gelegt werden. Dadurch wird eine Stabilisierung der Selbstwertregulation erreicht. Da die unbewussten, lebensstiltypischen Erwartungen des Psychotherapeuten unmittelbar auf die unbewussten Einstellungen der Patienten wirken, bedarf es der flexiblen Beziehungsfähigkeit des Psychotherapeuten. Dazu ist die Fähigkeit, in die Welterfahrung anderer Menschen einzuschwingen und sich deren Leid auszusetzen, notwendig. Es bedarf des Lebensmutes des Psychotherapeuten, gemeinsam mit dem Patienten neue Aspekte zukünftiger Lebensgestaltung zu gewinnen. Um diese Fähigkeiten zu fördern, haben auch die theoretische und die praktische Ausbildung Aspekte von Selbsterfahrung.
Der Beginn der Weiterbildung ist jederzeit möglich. Die Blöcke A – D können in beliebiger Reihenfolge belegt werden. Es wird empfohlen, möglichst bald mit der Selbsterfahrung zu beginnen.
Die Weiterbildung besteht aus der:
- „Praktischen Tätigkeit“ (1.200 Stunden an einer psychiatrischen Einrichtung, mit der das Telos-Institut einen Kooperationsvertrag hat, und 600 Stunden an einer Ambulanz des Telos-Instituts)
- „Theoretischen Ausbildung“
Sie besteht aus den Blöcke A, B, C und D, in denen Grundbegriffe der Tiefenpsychologie insbesondere der Individualpsychologie Alfred Adlers vermittelt werden. Nach einer Zwischenprüfung folgt der Block E und der Block F sowie das KT und MS.
Block A: Persönlichkeitslehre
- Geschichte der Tiefenpsychologie
- Modelle der Lernpsychologie und der Tiefenpsychologie
- Der Mensch als soziales Wesen
- Selbstwertregulation: Minderwertigkeitsgefühl und Kompensationsformen
- Sicherungstendenzen und Abwehrmechanismen
- Leitlinie und Lebensstil
Block B: Entwicklungspsychologie und Diagnose
- Ur-Wir-Bildung und Strukturaufbau
- Familienatmosphäre und Wertsysteme
- Biographie (psychodynamische Anamnese)
- Früheste Kindheitserinnerungen
- Nahziele (Dreikurs)
- Lebensstiltypen: Prioritäten (Kfir)
- Technik der Erstuntersuchung: Lebensstildiagnose
- Psychodiagnostische Testverfahren
Block C: Seelische Störungen
- Psychopathologie
- Allgemeine und spezielle Neurosenlehre
- Psychosomatik
- Überblick über die Verhaltenstherapie und die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
- Indikation der psychotherapeutischen Verfahren, konfliktbezogen = tiefenpsychologisch oder strukturbezogen
Block D: Behandlungstechnik
- Gesprächsführung in der tiefenpsychologischen und analytischen Psychotherapie
- Die Arbeit an der Beziehung: Übertragung, Gegenübertragung, Widerstand
- Regression und Widerstand
- Die Arbeit am Lebensstil und an der psychischen Struktur
- Die Arbeit an gegenwärtigen unbewussten Konfliktsituationen
- Die Arbeit an der Lebensgeschichte
- Die Arbeit mit Träumen
- Krisenintervention – Suizidprophylaxe
In jedem Block finden Fallbesprechungen statt. Die Teilnehmer sollen dabei erfahren, wie sie die gewonnenen Kenntnisse in die eigene berufliche Praxis umsetzen können und wie sie die Gefühle der Übertragung und Gegenübertragung, die sich in ihrer jetzigen beruflichen Tätigkeit entwickeln, reflektieren und nutzen können.
Nach der Teilnahme an den 4 Blöcken A-D erfolgt eine Zwischenprüfung. Wenn diese erfolgreich bestanden ist und die Selbsterfahrung fortgeschritten ist, kann die Zulassung zur Assistententätigkeit und der Beginn der praktischen Ausbildung erfolgen.
Block E und Block F, Methodenseminar (MS), Kasuistisch-technische-Seminar (KT):
- Diagnose, Indikation, Prognose, Behandlungsplanung, Kurzzeit- und Langzeittherapie
Jeder Teilnehmer führt 30 Anamnesen selbständig durch, nimmt sie auf Tonträger auf, dokumentiert sie schriftlich und bringt sie in das Methodenseminar ein. - Rahmenbedingungen, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der Behandlung
- Therapiemotivation
- Dynamik der Beziehungen
- Behandlungsmethoden und –techniken: Umgang mit Übertragungen, Regression und Widerstand, Träume, Assoziationsmethoden, konfliktbezogene, fokussierende, kreative Techniken, Regressionsförderung etc.
- Krisenintervention
- Einführung in Behandlungsverfahren bei Kindern, Jugendlichen und Bezugspersonen.
- Einführung in Behandlungsverfahren bei Paaren, Familien und Gruppen.
- Antragstellung im Gutachterverfahren der gesetzlichen Krankenkassen.
- Rechtsfragen in der Psychotherapie
Das Kasuistisch-technische Seminar (KT) dienst der Besprechung eigener Therapiefälle im Sinne einer Gruppensupervision
- „Praktischen Ausbildung“
Die praktische Ausbildung erfolgt an den Ambulanzen des Instituts nach der Zwischenprüfung und der Zulassung zur Assistententätigkeit. Sie besteht aus der Durchführung eigener Therapien unter Supervision. (Stundenzahl 1000 Behandlungsstunden 12 Fälle, davon min. 4 AP, min. 4 TP, 2 AP á 240 h,
1 TP á 80 h, 1 KZT á 24 h, Rest ohne Vorgabe).
Nach jeder 4. Stunde ist eine Stunde Einzel-Supervision durchzuführen. Dieser Supervisor ist für die ordnungsgemäße Erstellung des Berichts an den Gutachter und für die Begleitung des jeweiligen Patienten zuständig, auch wenn neben der Einzelsupervision Gruppensupervision bei einem weiteren Supervisor erfolgt. Die Bezahlung der Supervision erfolgt direkt an den Supervisor. Bei Problemen kann der Ausbildungsleiter zugezogen werden. Der Ausbildungsleiter weist dem Assistenten die Patienten zu. Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Therapien letzt verantwortlich.
- „Selbsterfahrung“ bei einem vom Telos-Institut anerkannten Selbsterfahrungsleiter, mindestens 250 Stunden. Davon 170 Stunden Einzelselbsterfahrung und 80 Stunden Gruppenselbsterfahrung.
Zulassung zur Ausbildung
Für die Zulassung zur Ausbildung ist ein formloser Antrag zu stellen, aus dem hervorgeht, welche Ausbildung angestrebt wird und welche Zukunftsplanungen mit dem Abschluss verbunden werden.
Beizulegen sind:
- Lebenslauf mit Darstellung von Studiengang im Grundberuf, Fortbildungen und beruflicher Tätigkeit.
- Kopie des Zeugnisses über den Studienabschluss.
- Nachweis über die berufliche Tätigkeit.
Es wird eine Bewerbungsgebühr in Höhe von € 160,– fällig.
Wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Bewerber/in zu einem Aufnahmegespräch eingeladen, bei dem die persönliche Motivation für die Teilnahme diskutiert und die spezielle Eignung für die tiefenpsychologische und analytische Arbeit abgeklärt wird. Die Zulassung erfolgt nach diesem Bewerbungsgespräch.
Im Falle der Ablehnung oder wenn die Zulassung nicht in Anspruch genommen wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Bewerbungsgebühr.
Staatliche Prüfung
Nach Abschluss aller Ausbildungsabschnitte kann sich der Teilnehmer für die staatliche Prüfung anmelden. Nach Bestehen dieser Prüfung kann die Approbation beantragt werden, die die Voraussetzung für die Niederlassung in eigener Praxis und für die Kassenzulassung ist.
Kassenzulassung
Mit dem Abschluss der Ausbildung wird für die Kassenzulassung der Fachkundenachweis für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen erbracht.
Stunden und Kosten

Da Sie während der praktischen Ausbildung Einnahmen aus den Krankenkassenleistungen erzielen, können Sie die Ausbildungskosten auf diese Weise erwirtschaften.