Vertrauen in die Entfaltungsmöglichkeiten des Lebens

Finanzierung Therapie

Kostenübernahme und Dauer der Therapie:

Gesetzliche Krankenkassen:

Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Die ersten fünf Stunden können als Hilfe bei akuten Krisen genützt werden. Sie dienen der Abklärung der Probleme und dem gegenseitigen Kennenlernen. Dabei wird im gemeinsamen Gespräch geklärt ob eine längere Therapie nötig ist und welche Art der Therapie hilfreich erscheint. Diese sogenannten probatorischen Sitzungen werden über die Krankenkassenkarte abgerechnet. Für eine vielleicht notwendige längere Therapie muss ein Antragt an die Krankenkasse gestellt und von einem Gutachter genehmigt werden. Je nach der Schwere der Krankheit kann eine Kurzzeittherapie mit bis zu 30 Stunden oder eine tiefenpsychologisch-analytische Therapie mit bis zu maximal 300 Stunden beantragt werden. Auch die Kosten von Gruppentherapien für Erwachsene oder Kinder und Jugendliche werden nach Antrag von den Krankenkassen übernommen. Private Krankenkassen: Je nach dem vom Patienten gewählten Tarif übernehmen auch private Krankenkassen die Kosten der Therapie. Dies muss mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.

 

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